Soll Vermögen schon zu Lebzeiten auf andere, etwa auf die nächste Generation (sogenannte vorweggenommene Erbfolge), übertragen werden, ist dafür gerade bei Immobilien die Mitwirkung des Notars erforderlich. Angesichts der Tragweite einer solchen Entscheidung berate ich Sie über die Konsequenzen und mögliche Alternativen und gestalte zur Absicherung des Schenkers wichtige Nutzungs- oder Rückforderungsrechte. Insbesondere bei umfangreicherem Vermögen sind auch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen (Familienpool, vermögensverwaltende Gesellschaften) mit in Betracht zu ziehen. Für nähere Auskünfte und eine persönliche Besprechung Ihres Anliegens stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ein Testament kann zwar auch ohne notarielle Mitwirkung errichtet werden. In nicht wenigen Fällen sind solche Testamente aber wegen nicht beachteter Formerfordernisse unwirksam, entsprechen nicht dem wirklichen Willen des Verstorbenen oder führen zu Streit unter den Hinterbliebenen.

Als auch auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsberater ermittele ich eingehend Ihre Wünsche und zeige Ihnen die Konsequenzen sowie gegebenenfalls sinnvolle Alternativen auf. Auf dieser Grundlage entwerfe ich ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit wirksamen und eindeutigen Regelungen. In der Urkunde stelle ich die Testierfähigkeit fest. Im Ergebnis werden notarielle Testamente deutlich seltener angegriffen und schaffen dadurch Sicherheit für den Erblasser und die Bedachten. Überdies machen das notarielle Testament und der Erbvertrag nach dem Erbfall in den meisten Fällen einen Erbschein überflüssig; das spart dann wertvolle Zeit und Kosten bei der Abwicklung des Nachlasses. Insbesondere wenn eine Immobilie zu Ihrem Vermögen gehört, ist ein notarielles Testament im Ergebnis häufig günstiger als ein handgeschriebenes.

Daneben bespreche ich als Notar oftmals problematische Bereiche wie das Pflichtteilsrecht, Kinder aus früheren Ehen, Beteiligungen an Unternehmen oder im Ausland belegenes Vermögen. Häufig sind auch die steuerlichen Folgen zu bedenken, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Das kann zu einer umfassenden Nachlassplanung einschließlich der vorweggenommenen Erbfolge – also der Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten – und sonstigen korrespondierenden Regelungen wie Pflichtteilsverzichten oder Eheverträgen führen.

Eine empfehlenswerte Ergänzung der Nachlassplanung ist die Vorsorgevollmacht, die regelmäßig als Generalvollmacht ausgestaltet ist und engste Vertrauenspersonen ermächtigt, für Sie in gesundheits- und vermögensbezogenen Fragen zu entscheiden, wenn Sie dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Dadurch wird die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgerichts verhindert.

Auch wenn Sie selbst Erbe geworden sind, helfe ich Ihnen als Notar bei der Abwicklung des Nachlasses, etwa bei der Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, bei der Auseinandersetzung des Nachlasses und bei der Vollziehung von Vermächtnissen, gerade wenn sich Immobilien im Nachlass befinden.